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   VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09   

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VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09 (https://dejure.org/2009,35512)
VK Bund, Entscheidung vom 27.11.2009 - VK 1-200/09 (https://dejure.org/2009,35512)
VK Bund, Entscheidung vom 27. November 2009 - VK 1-200/09 (https://dejure.org/2009,35512)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VK Bund, 29.10.2009 - VK 1-185/09

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2010/2011

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Dies entspreche ihrer Beanstandung, die sie bereits im Antragsschriftsatz vom 18. September 2009 im Verfahren VK 1 - 185/09 vorgebracht habe; dort wende sie sich schon gegen die Zusammenfassung von nicht identischen Packungsgrößen bzw. nicht identischen Wirkstärken eines Wirkstoffs in einem Los.

    b) Einer Entscheidung über die von der ASt geltend gemachten Rechtsverletzung des vergaberechtswidrigen Zuschnitts der Preisvergleichsgruppe steht die Entscheidung der Vergabekammer in Sachen VK 1 - 185/09 nicht entgegen.

    Zu der im vorliegenden Nachprüfungsverfahren zu entscheidenden Frage, inwieweit in dem Zuschnitt der Preisvergleichsgruppe ein Vergaberechtsverstoß liegen könnte, ist dagegen im Nachprüfungsverfahren VK 1 - 185/09 keine Entscheidung ergangen.

    Dass der vorliegend geltend gemachte Verstoß wie im Verfahren VK 1 - 185/09 mit unterschiedlichen Packungsgrößen und Wirkstärken begründet wird und damit 12.

  • VK Bund, 16.03.2009 - VK 3-37/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Im Übrigen hätten die Ag mit diesem Zuschlagskriterium eine vehement erhobene Forderung der pharmazeutischen Unternehmer zu der Vorgängerausschreibung 2008/2009 aufgegriffen (vgl. das Nachprüfungsverfahren VK 3 - 37/09).

    Präparat nach § 129 Abs. 1 S. 2, 3 SGB V zu ersetzen; umgekehrt fallen die von den Ag aufgrund eines vermeintlich "guten" Rabattvertrages realisierten Einsparungen umso geringer aus, wenn gerade diejenigen Arzneimittel am höchsten rabattiert sind, die in der Praxis selten verordnet oder sonst an die Versicherten der Ag abgegeben werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2009, VK 3 - 37/09).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Im Hinblick auf die Funktion des Nachprüfungsverfahrens, den Primärrechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussichten des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2007, VII-Verg 32/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots bzw. der Kriterien, anhand denen ein öffentlicher Auftraggeber unter den abgegebenen Angeboten das wirtschaftlichste ermittelt und zu denen auch das fragliche Ausschlusskriterium gehört, obliegt im Übrigen grundsätzlich seinem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2009, L 21 KR 36/09 SFB, vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07; Wilke in: Kulartz /Marx/Portz/Prieß, § 25 VOL/A, Rn. 163 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2007 - Verg 32/07

    Unwirksamkeit einer in Vergabeunterlagen enthaltenen AGB-Klausel über die

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Im Hinblick auf die Funktion des Nachprüfungsverfahrens, den Primärrechtsschutz zu gewährleisten, ist ein Schaden im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB dann gegeben, wenn durch den behaupteten Vergaberechtsverstoß und die damit einhergehende Rechtsverletzung die Aussichten des Antragstellers, den Zuschlag zu erhalten, zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2007, VII-Verg 32/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit eines Angebots bzw. der Kriterien, anhand denen ein öffentlicher Auftraggeber unter den abgegebenen Angeboten das wirtschaftlichste ermittelt und zu denen auch das fragliche Ausschlusskriterium gehört, obliegt im Übrigen grundsätzlich seinem nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2009, L 21 KR 36/09 SFB, vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07; Wilke in: Kulartz /Marx/Portz/Prieß, § 25 VOL/A, Rn. 163 f. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09

    Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Des Weiteren handelt es sich bei den zu beurteilenden Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V um öffentliche Lieferaufträge im Sinne des § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009, L 21 KR 35/09 SFB).
  • VK Bund, 03.07.2009 - VK 1-107/09

    Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 27.11.2009 - VK 1-200/09
    Insbesondere handelt es sich bei den Ag, die als Krankenkassen juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Abs. 1 SGB V, § 29 Abs. 1 SGB IV) sind, um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, da sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen (§§ 1, 2 SGB V) und über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder bzw. den Gesundheitsfonds vom Staat, nämlich durch den Bund finanziert werden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09 m.w.N.).
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